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Diskussion über den Löschantrag Hier der Grund warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entspricht: Das ist ein zu wenig! --Paddy 03:09 26. Mai 2004
Die Äquivalenztheorie ist im Strafrechts eine Theorie zur Ursächlichkeit einer Tathandlung Bezug auf den Taterfolg. Ihr Inhalt ist conditio-sine-qua-non-Formel : Kausal (ursächlich) ist jede Bedingung die nicht werden kann ohne dass der Erfolg in konkreten Gestalt entfiele. Kausalität ist ein Kriterium die Erfüllung des objektiven Tatbestandes und somit die Strafbarkeit einer Handlung. Die Bezeichnung dieser rührt daher dass nach dieser Definition jede so entfernte notwendige Bedingung als kausal für tatbestandlichen Erfolg angesehen wird und deshalb alle Bedingungen äquivalent sind also "Gleiches Gewicht" haben.
Kausal im Sinne der Äquivalenztheorie ist beispielsweise:
der Schuss auf einen Menschen für Tod (sofern getroffen wurde)
das Schütteln am Baum für das der Äpfel
das Drücken des Lichtschalters für das der Lampe
aber auch:
die Geburt eines Kindes das einmal Menschen umbringen wird für den Tod dieses
die Geburt der Mutter dieses Kindes den Tod des Menschen.
Kausalität im Sinne der Äquivalenztheorie ist lediglich ein Indikator für die Erfüllung eines Tatbestandes als Kriterium für eine Strafbarkeit jedoch hinreichend. Deshalb wird regelmäßig auch die objektive als einschränkendes Kriterium geprüft.