Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMittwoch, 23. Mai 2012 

Äquivalenztheorie


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.

Diskussion über den Löschantrag
Hier der Grund warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entspricht: Das ist ein zu wenig! --Paddy 03:09 26. Mai 2004

Die Äquivalenztheorie ist im Strafrechts eine Theorie zur Ursächlichkeit einer Tathandlung Bezug auf den Taterfolg. Ihr Inhalt ist conditio-sine-qua-non-Formel : Kausal (ursächlich) ist jede Bedingung die nicht werden kann ohne dass der Erfolg in konkreten Gestalt entfiele. Kausalität ist ein Kriterium die Erfüllung des objektiven Tatbestandes und somit die Strafbarkeit einer Handlung. Die Bezeichnung dieser rührt daher dass nach dieser Definition jede so entfernte notwendige Bedingung als kausal für tatbestandlichen Erfolg angesehen wird und deshalb alle Bedingungen äquivalent sind also "Gleiches Gewicht" haben.

Beispiele

Kausal im Sinne der Äquivalenztheorie ist beispielsweise:

  • der Schuss auf einen Menschen für Tod (sofern getroffen wurde)
  • das Schütteln am Baum für das der Äpfel
  • das Drücken des Lichtschalters für das der Lampe

aber auch:

  • die Geburt eines Kindes das einmal Menschen umbringen wird für den Tod dieses
  • die Geburt der Mutter dieses Kindes den Tod des Menschen.

Kausalität im Sinne der Äquivalenztheorie ist lediglich ein Indikator für die Erfüllung eines Tatbestandes als Kriterium für eine Strafbarkeit jedoch hinreichend. Deshalb wird regelmäßig auch die objektive als einschränkendes Kriterium geprüft.




Bücher zum Thema Äquivalenztheorie

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/%C4quivalenztheorie.html">Äquivalenztheorie </a>