Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Öffnungsklausel ist eine Bestimmung in einem Tarifvertrag die zu einzelnen Regelungen einen ergänzenden einer Betriebsvereinbarung oder abweichende Regelungen durch Arbeitsvertrag zulässt. Öffnungsklauseln können sich auf tarifliche beziehen die betrieblich konkretisiert und umgesetzt werden (z.B. Regelungen zur leistungsbezogenen Entlohnung oder zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung) sie können auch das Unterschreiten tariflich verbindlich vereinbarter Mindeststandards (z.B. Abweichung von den Tariflöhnen und -gehältern unten in wirtschaftlichen Krisensituationen).