Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Österreich hat am 26. Oktober 1955 eine immerwährende Neutralität als Verfassungsgesetz beschlossen. Diese Gesetz war Folge der Moskauer Deklaration am 15. April 1955 die in der Folge zum österreichischen Staatsvertrag und zum Abzug der Besatzungstruppen bis 25. Oktober 1955 führte.
Die Neutralitätserklärung Österreichs war Voraussetzung für Zustimmung der Sowjetunion zum Staatsvertrag die in der aus und Schweiz gebildeten neutralen Zone einen größeren im kalten Krieg für die NATO als für den Warschauer Pakt sah. Auf Wunsch der USA die keine durch die Sowjetunion garantierte Österreichs wollte wurde diese Bedingung jedoch nicht in den Staatsvertrag aufgenommen.
In diesem Gesetz verpflichtet sich die Österreich eine Neutralität nach Schweizer Muster zu führen. Das besagt dass Österreich an keinen Militärbündnissen anschließen darf und selbst mit allen zu Gebote stehenden Mittel selbst verteidigt. Es darf auch keine Militärstützpunkte anderer Länder auf seinem Territorium dulden. übte immer eine aktive Neutralitätspolitik aus. So Österreich im Gegensatz zur Schweiz bereits 1955 UNO -Mitglied. Im Rahmen der UNO nahmen auch wieder Militäreinheiten an friedenserhaltenden Einsätzen vor allem mit teil z.B.:
1994 trat Österreich der Partnerschaft für den bei.
Ein oftmaliger Streitpunkt innerhalb der Regierungen Waffenlieferungen an Länder die zwar nicht offiziell Kriegszustand waren aber nicht als Demokratien bezeichnet werden konnten. Das führte schließlich dass in Österreich fast keine militärischen Waffen erzeugt werden.
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/%D6sterreichische_Neutralit%E4t.html">Österreichische Neutralität </a>