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Alters- und Hinterlassenenversicherung


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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung ( AHV ) ist die Rentenversicherung der Schweiz . Sie bildet die erste - staatliche- des Dreisäulenprinzips und dient zur Sicherung des Altersrenten erhalten Frauen ab dem vollendeten 64. Männer ab dem vollendeten 65. Altersjahr. Es die Möglichkeit bereits vor dem 64./65. Altersjahr zu beziehen jedoch nur unter bestimmten Auflagen mit einer Rentenkürzung. Hinterlassenenrenten erhalten Witwen und sofern sie unmündige oder in Ausbildung befindliche im gemeinsamen Haushalt haben.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung und Geschichte

Bereits 1925 wurde in die Bundesverfassung ein Artikel zur AHV aufgenommen. Die eines entsprechenden Gesetzes und dessen Annahme durch Volk dauerte jedoch bis 1947 . Im Jahre 1948 endlich konnte dann die AHV eingeführt Um die AHV den Bedürfnissen der Zeit der geänderten Demographie anzupassen wurden bisher insgesamt Revisionen vorgenommen. Die 11. Revision wurde am 16. Mai 2004 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und diesem verworfen.

Organisation

Nur zwei Bereiche der AHV sind organisiert. Das Bundesamt für Sozialversicherung gewährleistet eine Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Zentrale Ausgleichsstelle die Gesamtbuchhaltung der AHV und teilt die zu. Alle anderen Aufgaben werden von den wahrgenommen. Die über hundert Kassen werden von Kantonen und dem Bund getragen. Die Ausgleichkassen auch die Ansprechpartner der Versicherten.

Versicherte

Obligatorisch bei der AHV versichert sind:

  • alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Also Kinder Studenten und nicht erwerbstätige Personen.
  • Arbeitnehmer die im Ausland wohnen aber in Schweiz arbeiten.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über die der Versicherten. Ausser Kindern sind alle Versicherten Weitere Finanzierungsquellen sind Bundesbeiträge (Aus Mehrwertsteueranteilen sowie und Spirituosensteuern) und Kantonsbeiträgen. Bei unselbstständig Erwerbenden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Prämie je (je 4 2% des Bruttolohnes) . Bei Erwerbenden richtet sich der Beitrag nach dem

Leistungen

Bei Eintritt eines Leistungsanspruches wird die von der zuständigen Ausgleichskasse ausbezahlt. Die Renten alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung Wenn die Teuerung in einem Jahr höher 4% ist wird die Rente früher angeglichen. die Rente den Existenzbedarf nicht werden so Ergänzungsleistungen ausbezahlt.

Weblinks

Siehe auch: Invalidenversicherung




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