Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Mit Abandon ( frz. ) wird der Verzicht auf ein Recht zugunsten einer Gegenleistung beschrieben zum Beispiel die Hingabe eines GmbH -Geschäftsanteils gegen die Befreiung von der Nachschußpflicht. Preisgabe eines verschollenen Schiffes gegen Zahlung der vollen Versicherungssumme gilt ebenfalls als Abandon .