Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Abfallrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen die die Behandlung den Transport und Entsorgung von sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln.
Das Abfallrecht ist in Deutschland auf vor allem durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt. Das Gesetz wird durch Vielzahl von Rechtsverordnungen ergänzt und ausgefüllt. So konkretisiert beispielsweise Verpackungsverordnung für die Hersteller von Transport- Um- Verkaufsverpackungen die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angelegte für Hersteller und Vertreiber von Produkten und Nachweisverordnung die Einzelheiten der Nachweisführung über den von Abfällen die überwachungsbedürftig sind. Neben das tritt das Abfallrecht der Bundesländer das die Bestimmungen ergänzt. Darüber hinaus ist das Abfallrecht von europäischem Recht beeinflusst das entweder mittelbar Erscheinungsbild des deutschen Rechts bestimmt (etwa durch Abfallrahmenrichtlinie) oder unmittelbar verbindliches Recht setzt (so durch die Abfallverbringungsverordnung).
Vom Anwendungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und damit vom Geltungsbereich des deutschen Abfallrechts - sind bestimmte Stoffe ausgenommen deren Behandlung und Verbleib stattdessen durch geregelt ist. Das gilt etwa für Tierkörper Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (hier gilt das Tierkörperbeseitigungsgesetz) Kernbrennstoffe und radioaktive Stoffe (sie unterliegen dem Atomrecht) oder Abwasser (Abwasser unterliegt dem Bundes- bzw. Landes wasserrecht ).