Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Abgabenordnung (AO) ist das deutsche Mantelgesetz zur der Steuern . Es ist 1977 in Kraft getreten daher auch die verwendete Bezeichnung AO 1977 . Sie löste die bis dahin geltende (RAO) ab. Als Verfasser der RAO gilt Becker und somit auch als "Vater" der Abgabenordnung. Die grundlegenden und für mehrere Steuergesetze Steuervorschriften finden sich in der Abgabenordnung sie daher auch als "Steuergrundgesetz" bezeichnet. Gesetze die ergänzen sind beispielsweise das Einkommensteuergesetz u.ä.
Im Zollrecht gilt die AO nur zum Zollkodex direkt anwendbar sind lediglich die Bußgeld- und Vollstreckungsvorschriften der Abgabenordnung.
Gerichtliche Überprüfung findet im wesentlichen durch Finanzgerichtsbarkeit statt. Das einschlägige Gesetz ist die Finanzgerichtsordnung (FGO). In Steuerstrafsachen entscheidet jedoch die Strafgerichtsbarkeit.