Im volkswirtschaftlichen Sinne wird jede Verringerung Produktionsvermögens ( Anlagevermögen und Umlaufvermögen ) als "Abschreibung" bezeichnet. Hierbei ist es aus welchem Grund (Abnutzung Unfall oder Alterung) Verringerung des Produktionsvermögens stattfindet.
Absetzung für Abnutzungen kurz AfA s (nicht ganz korrekt auch Abschreibungen - es gibt auch andere) sind auf jedes Jahr der Nutzung entfallende Anteil verbrauchsbedingten Wertminderung von Sachanlagevermögen wie Gebäuden Einrichtungen Maschinen. Die Zeit-Abschreibung ist nach gesetzlichen Vorgaben der mutmaßlichen Nutzungsdauer zu errechnen.
Auch Gegenstände des immateriellen Vermögens können werden wenn sie angeschafft worden sind z.B Erwerb einer Lizenz oder eines Patentes . Selbst erarbeitete immaterielle Vermögensgüter - eigene eigenes Know-How - können nicht aktiviert und abgeschrieben
Die AfA werden in Deutschland steuerlich Aufwand bzw. Kosten betrachtet so dass sich Wahl der Methode der AfA direkt auf Cash Flow auswirkt. Die AfA ist eine Methode Innenfinanzierung.
Die Anschaffungskosten des abzuschreibenden Gutes werden auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Damit jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben am der Nutzungsdauer ist das Gut vollständig abgeschrieben.
Im ersten Jahr der Nutzungsdauer wird bestimmter Prozentsatz vom Anschaffungspreis des Gutes festgelegt abgeschrieben (derzeit laut §7 EStG - Einkommensteuergesetz höchstens die doppelte Höhe des Abschreibungssatzes bei Abschreibung maximal jedoch 20%). In den darauffolgenden wird dieser festgelegte Prozentsatz von dem noch Wert des Gutes (Restbuchwert) abgeschrieben. Die abzuschreibenden werden mit dieser Methode folglich immer kleiner Gut ist am Ende der geplanten Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.
Handelsrechtlich aber nicht steuerrechtlich zugelassene Methode der sich der jährliche Abschreibungsbetrag jedes Jahr einen festen Betrag (Degressionsbetrag) verringert. Der Degressionsbetrag der Quotient aus Anschaffungspreis und der Summe geplanten Nutzungsjahre. Damit ist das Gut am der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.
Der jährlich abzuschreibende Betrag bestimmt sich der konkreten Nutzung dees Gutes im jeweiligen Damit das Gut in einer festgelegten Zeit abgeschrieben werden kann muss eine voraussichtliche Gesamtleistung werden.
Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung werden der progressiven Abschreibung mit zunehmender Nutzungsdauer steigende Abschreibungen getätigt. Das hätte zum Beispiel bei Weinbergen und ähnlichen Anlagen einen Sinn weil mit der Zunahme des Ertragspotenzials der Neuanlage die Erträge für eine Abschreibung erwirtschaftet würden.
In den meisten Fällen lohnt sich erlaubte Kombination von geometrisch-degressiver und linearer Abschreibung. Anlagegut wird zunächst solange geometrisch-degressiv abgeschrieben bis Abschreibungsbetrag kleiner oder gleich dem Abschreibungsbetrag bei Abschreibung ist. Daraufhin wird zur linearen Abschreibung und das Gut vollständig abgeschrieben.
Ein Firmen-PKW wird für 24.000 EUR Bei einer Abschreibung von 6 Jahren (das einer Nutzungsdauer von 6 Jahren) können 6 Jahre pro Jahr 1/6 des Beschaffungspreises also jeweils EUR als Kosten (und im Falle einer steuermindernd) abgesetzt werden. Abgeschrieben wird hier also