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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenFreitag, 25. Mai 2012 

Absolute Wahlmonarchie


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Eine Wahlmonarchie ist eine Form der Monarchie in der einige bestimmte Fürsten den unter sich oder eventuellen anderen Kandidaten auswählen.

Eine absolute Wahlmonarchie ist deshalb "absolut" weil in dieser Staatsform der gewählte Monarch ein absoluter Herrscher dessen Wort das letzte ist. So könnte diese Form der Monarchie mit dem französischen des 17. Jahrhunderts und des 18. Jahrhunderts vergleichen.

Ein berühmtes Beispiel einer absoluten Wahlmonarchie die Vatikanstadt dessen Staatsoberhaupt der Papst ist.

Siehe auch : Johannes Paul II. Ludwig XIV. Ludwig XV. Ludwig XVI.




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