Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Abstimmung dient der Stellungnahme einer Versammlung oder zur gemeinsamen Willensbildung über Vorschläge oder Anträge Teilnehmer oder Gruppen.
Abstimmungen folgen oft vorher festgelegten Regeln gegebenenfalls als Antrag zur Geschäftsordnung eingebracht werden müssen und über die abgestimmt werden kann. Die Abgabe der Stimmen meist auf "Ja" "Nein" oder " Enthaltung " lauten. Der Beschluss kommt zustande wenn Mindestanzahl an Ja-Stimmen vorliegt die so genannte Mehrheit .
Abstimmungen können offen oder geheim erfolgen. offene Abstimmung geschieht durch Handaufheben Erheben oder Deutschen Bundestag durch den Hammelsprung . Bei namentlichen Abstimmungen sind Abstimmungskarten in Gebrauch.
Liegen mehrere Anträge zum gleichen Thema muss häufig über den weitergehenden zuerst abgestimmt
Als Sonderform der Abstimmung dient die Wahl die der Bestimmung von natürlichen Personen vorbestimmte Funktionen dient. Die Wahl gilt erst erfolgt wenn die ausgewählte Person die Wahl