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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenFreitag, 25. Mai 2012 

Affekt


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Der Begriff des Affektes beschreibt einen Zustand körperlicher oder geistiger oder Erregung.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Der Begriff des Affektes ist aus griechischen Páthos παθος (Leidenschaft) bei der Verschiebung ins Lateinische afficere (einwirken behandeln) schließlich zu affectus (Zustand vor allem: Leidenschaft Begierde) entstanden.

Philosophisch-Anthropologische Einordnung

In den Geisteswissenschaften ist der Begriff Affektes in sthenische und asthenische Affekte differenziert worden. Als sthenische Effekte Zustände wie Wut Zorn Eifer gezählt während asthenischen Effekte Angst Furcht oder Schrecken sind.

Psychologie

Affekttheorie

In der Psychologie ist der Affekt in der Affekttheorie Wilhelm Wundt erstmals nach Qualität Intensität Dauer und Wirkung klassifiziert worden. Nach der Affekttheorie waren Affekte durch die Anspannung des Körpers geprägt Affekte durch Erschlaffung.

Gefühlszentrierter Begriff

Als Affekt wird auch ein aus Gefühlen zusammengesetzter spannungsreicher Zustand von begrenzter Dauer der durch äußere Eindrücke oder durch Vorstellungen wird und einen Selbstbezug entfaltet.

Neurologie

Das Diagnostic And Statistical Manual of Disorders klassifiziert den Affekt als Verhaltensmuster das einen subjektiven Zustand begründet und durch Mimik Gestik oder Stimmführung nach außen in Erscheinung Wird ein solcher Zustand zu einer dauerhaften tiefgreifenden Belastung wird von einer affektiven Störung oder von "Stimmung" gesprochen.
Werden die nach außen hin hervortretenden nur schwach deutlich so wird von einer Anhedonie (auch: "eingeschränkter" oder "abgeflachter Affekt") gesprochen. keine Ausdrucksmerkmale hervor so wird von einem Affekt" gesprochen. Besteht zwischen den Ausdrucksmerkmalen und dahinterliegendem Gefühlszustand ein Widerspruch so ist dies "inadäquater Affekt". Bei größeren Wechseln zwischen den wird von einer Affektlabilität gesprochen.

Gefühlsausbruch

Bei Affektstauungen kann es zu Gefühlsausbrüchen heftiger Intensität kommen bei der die Verhaltenskontrolle herabgesetzt wird ("blinde Wut" "Freudentaumel").

Rechtswissenschaft

Affekte nehmen dann Einfluss auf den wenn die handelnde Person dadurch in ihrer Delikts- oder Schuldfähigkeit eingeschränkt werden. Grundsätzlich schließen die Fähigkeit zur Teilnahme im Rechtsverkehr nicht Strafrechtlich kann die Schuld erst dann ausgeschlossen werden wenn der die Qualität einer erheblichen pathologischen Störung erreicht. die Notwehr überschritten (sog. " Notwehrexzess ") begründet ein solcher asthenischer Effekt einen Die Notwehrhandlung selbst ist dann aber rechtswidrig . Ferner können sthenische (siehe oben Philosophisch-Anthropologische Affekte zu Milderungen führen. So explizit beim Totschlag als Strafzumessungsregel im § 213 StGB . Im Zivilrecht kann eine dauerhafte affektive Störung zur (früher: Entmündigung) nach richterlicher Feststellung führen.




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