Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Affekthandlung bezeichnet
Handlungen deren Hauptcharistikum in - meist entstandener - motorischer Entladung sehr intensiv verlaufender Gefühle( wie z.B. mit gelegentlichen verhaltensorganisierenden Wirkungen (siehe Affekt ) nach unterschiedlichen Anlässen besteht
Handlungen die in der Forensischen Psychologie und im Strafrecht deshalb speziellen Betrachtungen unterliegen weil sie im Zustand hochgradiger Erregung (Psychologie) begangen wurden.
Bei der psychologischen Analyse von Affekthandlungen deren Ursachen muss davon ausgegangen werden dass Affekt der die strafbare Handlung auslöst schwerwiegende auf alle psychischen Funktionsbereiche einschließlich der Beeinträchtigung Psychomotorik des Vegetativums bis hin zur zeitweiligen Bewusstseinseinengung d.h. Störung der Orientierungs- der aktuellen und damit der Verhaltensorganisation haben kann.
In jedem Falle schränkt ein starker die Fähigkeit des Täters zum Treffen besonnener ein. In der Literatur unterscheidet man Affekthandlungen nach Explosivhandlungen (unmittelabr nach der Reizeinwirkung erfolgende motorische starker Affekte) und Kurschlusshandlungen.
Die Abgrenzungskriterien zwischen den beiden Kategorien Affekthandlungen sind jedoch uneinheitlich und bisher nicht abgesichert. Häufig bestehen zwischen Affekthandlungen und psychopathologischen direkte Zusammenhänge zu deren Aufhellung bei Straftätern psychiatrische Sachverständige herbeigezogen werden muss.
Auch zwischen der Neigung zu Affekthandlungen und entwicklungspsychologischen sozialpsychologischen und Merkmalen lassen sich gelegentliche Zusammenhänge erkennen zu wissenschaftlicher Analyse der forensisch-psychologische Sachverständige wesentlich beitragen