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Akkreditierung


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Der Begriff Akkreditierung ( lat . accredere Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen um den Umstand zu beschreiben dass eine anerkannte Instanz einer anderen Instanz das Erfüllen besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt.

Inhaltsverzeichnis

Politik

In der Diplomatie wird durch die Übergabe des so Akkreditivs (Beglaubigungsurkunde) ein ausländischer Diplomat in seinem beglaubigt.

Wirtschaft

Im Wirtschaftsleben bedeutet Akkreditierung dass eine die Voraussetzungen zur Durchführung von Zertifizierungen im Rahmen von Qualitätsmanagement -Verfahren Konformitätsbewertungen und anderes mehr erfüllt.

Bildung

Eine Einrichtung kann durch die öffentliche Verwaltung akkreditiert werden. Sie darf dann mit der öffentlichen Hand Bildungsmaßnahmen durchführen.

Speziell im Hochschulbereich verfolgt die Akkreditierung Ziele:

  1. Qualität von Lehre und Studium sichern;
  2. Mobilität der Studierenden erhöhen;
  3. internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen verbessern (nota die Akkreditierung garantiert an sich noch nicht internationale Anerkennung);
  4. Studierenden Arbeitgebern und Hochschulen die Orientierung die neu eingeführten Bakkalaureus -/ Bachelor - und Magister -/ Master -Studiengänge erleichtern;
  5. Transparenz der Studiengänge erhöhen.
In Deutschland wurde am 8. Dezember zu diesem Zweck der Akkreditierungsrat eingerichtet. Seine besteht darin Agenturen zu begutachten bzw. zu die ihrerseits wiederum Studiengänge akkreditieren die zu Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister führen. Die Agenturen die von ihnen akkreditierten Studiengänge tragen im einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates.

Die Akkreditierung erfolgt in dem die von Mindeststandards geprüft wird. Hier ist kritisch dass die Ausrichtung auf Minimalanforderung im besten zur Qualitätssicherung aber vermutlich noch nicht zur reicht. Ebenfalls kritisch muss das Vorhaben beobachtet dass sich die Akkreditierung von Studiengängen mit Abschlüssen Bakkalaureus/Bachelor (BA) und Magister/Master (MA) zunächst die Beurteilung der von den Hochschulen vorgelegten für die entsprechenden Studiengänge bezieht. Ob das dann auch in der beabsichtigten Form umgesetzt müsste erneut überprüft werden.

Weblinks




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