Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenFreitag, 25. Mai 2012 

Akt


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Akt (v.lat.: actus agere handeln) bedeutet:
  1. eine Handlung Vorgang ( ein Akt der Gewalt ).
  2. in der Philosophie besonders bei Aristoteles die realisierte Wirklichkeit im Gegensatz zur Potenz der (noch) nicht realisierten Möglichkeit .
  3. eine Feierlichkeit Zeremonie ( dem Akt der Einweihung beiwohnen )
  4. ein juristisches Verfahren Rechtsvorgang siehe Juristischer
  5. eine ungebräuchlichere (veraltete) Form des Begriffs Akte.
  6. die künstlerische Darstellung eines nackten menschlichen Körpers Akt (Kunst) und Aktfotografie .
  7. eine Darbietung Nummer im Zirkus oder Varieté ( Drahtseilakt )
  8. ein Abschnitt eines Theaterstückes Films oder eines Singspiels ( Oper / Operette ) siehe Akt (Theater)
  9. Kurzwort für Geschlechtsakt
  10. akt. ist die Abkürzung von aktuell




Bücher zum Thema Akt

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Akt.html">Akt </a>