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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenFreitag, 25. Mai 2012 

Akt (Theater)


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Ein Akt ist im Drama ein Hauptabschnitt der Handlung dessen Schluß durch das Fallen des bezeichnet wird. Insofern jede dramatische Handlung in Unterabteilungen Auseinandersetzung oder Exposition die Spitze oder die Höhe der und die Lösung oder Katastrophe zerfällt wäre Einteilung in drei Akte die naturgemäßeste. Da die Entwickelung im Verhältnis zur Exposition und bei weitem der reichhaltigere Teil ist und meist nicht in einen Akt zusammendrängen lässt zerfällt dieselbe in den größern Stücken in Regel wieder in drei Teile sodass das aus fünf Akten besteht.

Schon die Komödien der römischen Dichter Plautus und Terenz haben alle fünf Akte. Einfache wenig Handlungen lassen sich auch in einem oder Akten durchführen.

Am Schluß eines Aktes tritt ein (Zwischenakt genannt) ein der dem Zuschauer Zeit gönnen soll sich des empfangenen bewußt zu werden und sich in die Stimmung für das Folgende zu versetzen. Abgesehen machen in größern Dramen auch äußere Umstände wie neue Szenierung dergleichen das Eintreten solcher Ruhepunkte nötig. Der unpassende Name Zwischenakt rührt wahrscheinlich davon her früher (namentlich in den englischen Volkstheatern) in Pausen von anderen Schauspielern kleine Zwischenstücke oder aufgeführt wurden an deren Stelle später im Theater musikalische Produktionen traten.

Übrigens ist es eine Hauptforderung der dass die Akte nicht nach Willkür oder in Berücksichtigung jener Äußerlichkeiten gemacht sondern durch Notwendigkeit geboten sind. Jeder einzelne Akt soll sich eine Art Ganzes bilden zugleich aber wieder ein Glied das erst in Verbindung mit andern d. h. mit den übrigen Akten einen Organismus ausmacht. Wiewohl also jeder Akt schon und für sich dem Zuschauer eine gewisse gewähren soll so darf er doch die Spannung desselben auf die weitere Entwicklung nicht sondern soll sie vielmehr noch steigern.

Mehr als fünf Akte kommen selten und lassen sich als mit der dramatischen unvereinbar schwerlich auf Grund innerer und organischer Verhältnisse rechtfertigen. Wenn der Stoff von solchem Umfang ist dass ihn Dichter in fünf Akten nicht unterbringen zu meint so hängt er ein Vor- oder an.

In vier Akte läßt sich ein Stoff naturgemäß und mit innerer Notwendigkeit nicht zerlegen wiewohl es gerade in neuerer Zeit geschieht; dagegen ist das einaktige Lustspiel eine Gattung des Dramas welche sich für beschränktere vortrefflich eignet.

In ältern deutschen Stücken ist der Akt wörtlich durch Handlung wiedergegeben; in anderen findet man Aufzug vom Aufziehen des Vorhangs beim Beginn Aktes hergenommen.




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