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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenFreitag, 25. Mai 2012 

Allgemeines Eisenbahngesetz


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Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) gilt für Eisenbahnen. Es gilt für andere Schienenbahnen wie Magnetschwebebahnen Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder ähnlichen Bahnen Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart.

Als Ziel des Gesetzes wird definiert: Mit dem Ziel bester Verkehrsbedienung haben Bundesregierung Landesregierungen darauf hinzuwirken daß die Wettbewerbsbedingungen der angeglichen werden und daß durch einen lauteren der Verkehrsträger eine volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgabenteilung ermöglicht wird."

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