Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Allmende (auch: Allmande ; von mittelhochdt. "was allen gemein ist" ; nach einigen von "Alemannen" abzuleiten nach mit "allgemein" zusammenhängend Allmendgut wohl auch Gemeingut Gemeinheit genannt) ist im Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum. Die Allmende ist jener des Gemeindevermögens der nicht unmittelbar im Interesse ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht Nutzung haben.
Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem wie Wald Gewässer zur Löschwasserversorgung oder eine Gemeindewiese auf der alle ihre Nutztiere weiden lassen können (vgl. Alm ).
Die Allmende wird entweder von allen oder nur von einzelnen bestimmten Berechtigten (der genannten Realgemeinde oder Nutzungsgemeinde) benutzt:
Nutzung durch alle Gemeindemitglieder : Im ersteren Fall benutzt sie entweder ganze Gemeinde ungeteilt oder sie wird alljährlich Losen verliehen oder auch alljährlich unter öffentlich Autorität verwaltet und nur der Ertrag wird
Nutzung durch einzelne Berechtige : Im letztern Fall bleibt die Allmende Eigentum der Korporation jedoch mit der Besonderheit dass ihre nicht allen Gemeindegliedern sondern nur einer bestimmten meist den Besitzern bestimmter Güter ( Bauernhöfe Hofgüter im Gegensatz zu den bloßen Katen ) zusteht.
Die einzelnen Nutzungsanteile (Gemeindeteile Rechtsame Meenten Gewalten) sind in der Regel als Zubehörungen betreffenden Bauerngüter zu betrachten. Diese Nutzungsrechte an Allmanden hängen mit den Verhältnissen der alten zusammen welche an Wald und Wiese noch ein Alleineigentum sondern nur ein durch Hofbesitz Miteigentum zu ideellen Teilen kannten.
Ende des 19. Jahrhunderts wurde im Rahmen der Intensivierung des vielfach eine Teilung der Allmenden herbeigeführt welche nichts anderes ist als völlige Veräußerung des der Korporation an die Gemeindeglieder.
Das ursprüngliche Rechtsgut der Allmende hat nur noch sehr vereinzelt erhalten während in meisten Fällen die Allmende in das Eigentum Einzelberechtigten oder der politischen Gemeinde oder in einer besondern Nutzungsgemeinde (Real- Nachbar- Alt- Markgemeinde) ist.
Heute gibt es in Süddeutschland und vor allem der Schweiz noch vereinzelt Allmenden (vgl. Realgemeinde).
Als moderne Allmende im übertragenen Sinn von Wissensallmende werden heute auch andere gemeinsam genutzte angesehen. Dazu zählen z.B. das Computer-Betriebssystem GNU/Linux ( Freie Software ) oder die Wikipedia (Kollektive Intelligenz); bei letzterer liegt jedoch klare privatrechtliche Fundierung vor.