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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 18. März 2010 

Amicus Curiae


Amicus Curiae ( lat. wörtlich: Freund des Gerichts bezeichnet (vor allem im angelsächsichen Recht) eine Person oder eine Organisation die sich einem Gerichtsverfahren beteiligt ohne selbst Partei zu sein. Im Strafprozess der USA ist ein Amicus Curiae ein Helfer Gerichts der das Gericht und den Mandanten rechtlich beraten kann der aber nicht Funktion eines Verteidigers hat.

Im angelsächsischen Rechtssystem tritt der Amicus Curiae als eine Art parteiischer Sachverständiger auf wie z.B. in den USA Bürgerrechtsorganisation ACLU .

Wenn jemand seine Grundrechte verletzt sieht so kann neben dem des Klägers auch ein ACLU-Vertreter das Anliegen Gericht unterstützen.

Ist etwa ein Unternehmen an einem beteiligt so können sich auch andere Unternehmen ähnlichen Interessen als Amici Curiae äußern. Das Gericht kann sich seine allerdings selber aussuchen d.h. das Gericht entscheidet wer als Amicus Curiae auftritt bzw. wer nicht in dieser auftritt.

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