Amt Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Amt (v. althochdt.: ambath ) bezeichnet - eine offizielle Stellung die mit einer bestimmten und Verantwortung verbunden ist
- eine freiwillig und ohne Bezahlung erfolgte Aufgabe Ehrenamt
- eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum; siehe (Behörde)
- eine Gebietskörperschaft in den Bundesländern Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ; siehe Amt (Gebietskörperschaft)
- in der Schweiz kurz für bestimmte Amtsbezirke Kanton Solothurn siehe Artikel Amtei )
- in der Römisch-katholischen Kirche auch einen feierlichen z.B. Hochamt Festamt etc.
- eine Provinz in Dänemark - siehe Verwaltungsgliederung Dänemarks
Bücher zum Thema Amt
Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL. |