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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 12. Februar 2012 

Amt


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Der Begriff Amt (v. althochdt.: ambath ) bezeichnet

  1. eine offizielle Stellung die mit einer bestimmten und Verantwortung verbunden ist
    • das Amt des Politikers oder eine andere Funktion; siehe Öffentliches Amt
    • in der Kirche das geistliche Amt der Kleriker (z.B. Priester und Diakone) siehe Amt (Kirche)
  2. eine freiwillig und ohne Bezahlung erfolgte Aufgabe Ehrenamt
  3. eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum; siehe (Behörde)
  4. eine Gebietskörperschaft in den Bundesländern Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ; siehe Amt (Gebietskörperschaft)
  5. in der Schweiz kurz für bestimmte Amtsbezirke Kanton Solothurn siehe Artikel Amtei )
  6. in der Römisch-katholischen Kirche auch einen feierlichen z.B. Hochamt Festamt etc.
  7. eine Provinz in Dänemark - siehe Verwaltungsgliederung Dänemarks




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