Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Angeklagter ist nach deutschem Recht im Strafverfahren der Angeschuldigte oder Beschuldigte gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens ist (§ 157 StPO).
Das bedeutet dass ein Richter im einen Beschuldigten für so verdächtig hält dass er Verurteilung im Hauptverfahren als wahrscheinlich ansieht. Das Ermittlungsverfahren und das Zwischenverfahren sind zu diesem abgeschlossen und es beginnt das Hauptverfahren.