Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter Anrainer versteht die Bauordnung jene Nachbarn und Interessenten eines Bauprojekts die entweder das Grundstück grenzen oder gegenüber wohnen (jenseits der Straße ) oder sonstige gravierende Beeinträchtigungen zu erwarten
Die Anrainer werden von der Baupolizei (Bauamt) zur Bauverhandlung eingeladen sobald der Bauplan eines Projektes eingereicht wurde und seine öffentlichen Interessen nicht im Wege steht.