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Anrainer


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Unter Anrainer versteht die Bauordnung jene Nachbarn und Interessenten eines Bauprojekts die entweder das Grundstück grenzen oder gegenüber wohnen (jenseits der Straße ) oder sonstige gravierende Beeinträchtigungen zu erwarten

Die Anrainer werden von der Baupolizei (Bauamt) zur Bauverhandlung eingeladen sobald der Bauplan eines Projektes eingereicht wurde und seine öffentlichen Interessen nicht im Wege steht.

Wenn kein schwerwiegender Einspruch der Anrainer erfolgt erhält der Bauherr für das Gebäude (Nebengebäude Dachausbau...) oder das sonstige Bauwerk ( Bundesstraße Flugplatz Kraftwerk Vergnügungspark etc.) die Baubewilligung . Sie gilt (theoretisch ;-) nur für eingereichten Bauplan .

Auch Anwohner und Betroffene von Flughäfen Flüssen Hochwasser - oder Schutzgebieten werden oft Anrainer genannt. Anrainerstaaten von Binnenmeeren Hochgebirgen oder Naturparks sorgen sich um den Umweltschutz - oder vernachlässigen ihn.

Siehe auch: Bauordnung Baupolizei Bauverhandlung Brandschutz Emissionen Lärm Lichteinfall Naturschutz

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