Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (* 14. November 1775 in Hainichen bei Jena † 29. Mai 1833 in Frankfurt am Main ) war ein deutscher Rechtsgelehrter. Er gilt Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre der psychologischen und ist Schöpfer des bayerischen Strafgesetzbuch von 1813 . Bekannt geworden ist Anselm von Feuerbach als Obervormund und Gönner von Kaspar Hauser über den er 1832 das Buch "Kaspar Hauser. Beispiel eines am Seelenleben des Menschen" veröffentlichte.
Paul Johann Anselm Feuerbach wurde am November 1775 in Hainichen bei Jena geboren. Frankfurt am Main wo sein Vater Advokat wurde er erzogen und studierte seit 1792 in Jena Philosophie dann die Rechte und habilitierte sich er durch seine Untersuchung über das Verbrechen des Hochverrats (Erfurt 1798) ehrenvoll in die Reihe Kriminalisten getreten war dort als Privatdozent. 1801 erhielt er in Jena eine außerordentliche der Rechte womit der Eintritt in den Schöppenstuhl verbunden war und bald darauf die Professur des Lehnrechts. 1802 folgte er einem nach Kiel 1804 nach Landshut wo er den Auftrag bekam den zu einem bayrischen Strafgesetzbuch auszuarbeiten infolgedessen er 1805 als Geheimer in das Ministerialjustiz- und Polizeidepartement nach München versetzt 1806 zum ordentlichen Mitglied jenes und 1808 zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt Bereits 1806 tat Feuerbach durch seinen Entwurf Abschaffung der Folter den ersten Schritt zur Beseitigung der in der bayrischen Kriminaljustiz. Die wesentlichste Verbesserung Rechtspflege begründete das von ihm entworfene neue Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern (München 1813) das mit einigen Änderungen 16. Mai 1813 die königliche Genehmigung empfing in Sachsen-Weimar Württemberg and anderen Staaten bei der Bearbeitung Landesgesetzbücher zu Grunde gelegt in Oldenburg als Gesetzbuch angenommen und auch ins Schwedische übersetzt wurde. Gleichzeitig arbeitete er seit 1807 auf königlichen Befehl den Code Napoleon in ein bürgerliches Gesetzbuch für Bayern um das 1808 und teilweise im Druck erschien aber nicht in getreten ist. Die ihm 1812 zugewiesene Redaktion Codex Maximilianeus besorgte er gemeinschaftlich mit dem v. Aretin und dem Staatsrat v. Gönner. der Wiederherstellung der deutschen Unabhängigkeit drückte Feuerbach Nationalsinn durch mehrere Schriften aus unter andern die Über deutsche Freiheit und Vertretung deutscher Völker Landstände (Leipzig 1814). 1814 wurde er zum Präsidenten des Appellationsgerichts in Bamberg 1817 zum ersten Präsidenten des Appellationsgerichts für Rezatkreis in Ansbach 1821 zum Wirklichen Staatsrat befördert nachdem bereits früher (1808) geadelt worden war.
Auf einer Reise nach dem Schwalbacher starb er am 29. Mai 1833 in am Main.
Feuerbach hinterließ fünf Söhne die sich durch schriftstellerische Tätigkeit verschiedener Richtungen ausgezeichnet haben:
Feuerbachs erste schriftstellerische Versuche philosophische Abhandlungen in Meißners Zeitschrift Apollo und in Niethammers Philosophischem Journal von 1795 enthalten. Sein erstes selbständiges Werk: Über die einzig möglichen Beweisgründe gegen das und die Gültigkeit der natürlichen Rechte (Leipzig und Gera 1795) war gegen gerichtet. Noch größeren Beifall fanden seine Werke: Kritik des natürlichen Rechts (Altona 1796); Anti-Hobbes oder über die Grenzen der bürgerlichen und das Zwangsrecht der Unterthanen gegen ihre (Gießen 1798); Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des positiven Rechts (Erfurt 1799 und Chemnitz 1800 2 worin er wie schon in der Schrift Über die Strafe als Sicherungsmittel vor künftigen des Verbrechers (das. 1799) und in der von mit Grolman und v. Almendingen herausgegebenen Bibliothek für die peinliche Rechtswissenschaft und Gesetzkunde (Göttingen 1800 und Gießen 1803 Bd. u. 3) im Gegensatz zur Kantschen Theorie von der Strafe als Zweck Strafe die Abschreckung bezeichnete.
In seinem "Lehrbuch des gemeinen in geltenden peinlichen Rechts" (Gießen 1801 ) legte von Feuerbach dar dass nicht die Strafvollstreckung sondern bereits die Strafandrohung davor Straftaten zu begehen (Abschreckungstheorie oder Feuerbachsche Theorie). Postulat "nulle poena sine lege" ("keine Strafe Gesetz") ist zum Kern des Rechtsstaats geworden. Dies bedeutet:
Die Unrechtsfolgen müssen von vornherein feststehen
Seinen Zivilistischen Versuchen (Gießen 1803 1. Teil) folgte eine Kritik des Kleinschrodschen Entwurfs zu einem peinlichen für die kurpfalzbayrischen Staaten (Gießen 1804 3 Bde.). Durch seine Merkwürdige Kriminalrechtsfälle (Gießen 1808 und 1811 2 Bde.; Aufl. Gießen 1839) wurde zuerst einer tieferen Behandlung solcher Fälle Bahn gebrochen. Kleinere Schriften dieser Periode sind: Über Philosophie und Empirie in ihrem Verhältnis positiven Rechtswissenschaft (Landshut 1804); Blick auf die deutsche Rechtswissenschaft (München 1810); Themis oder Beiträge zur Gesetzgebung (Landshut 1812). An seine Betrachtungen über die Geschwornengerichte (Landshut 1813) schlossen sich die Erklärung über meine angeblich geänderte Überzeugung in der Geschwornengerichte (Jena 1819) und Über Öffentlichkeit und Mündlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen (Gießen 1821) sowie als zweiter Band die Schrift Über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren (Gießen 1825). Später lieferte er noch Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen (Gießen 1828-1829 2 Bde.; 3. Aufl. a. M. 1849) und Kleine Schriften vermischten Inhalts (Nürnberg 1833 2 Abtlgn.). Endlich ist ihm zu erwähnen: Kaspar Hauser Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben Menschen (Ansbach 1832). In seinen Mußestunden beschäftigte sich mit einer metrischen Übersetzung und einem des indischen Gedichts Gita Govinda . Von hohem Interesse ist das von Sohn Ludwig bearbeitete Leben und Wirken A. v. Feuerbachs (Leipzig 1852 2 Bde.).