Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine öffentlich-rechtliche Verwaltungseinrichtung die einem Nutzungszweck dient und im Gegensatz zur Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht mitgliedschaftlich organisiert ist; die Benutzer deshalb nicht Mitglieder der Anstalt. (Creifelds Rechtswörterbuch 6. Auflage S. 63).
Die öffentliche Anstalt unterscheidet sich von Körperschaft dadurch dass sie nicht von einer von Mitgliedern getragen wird. Der Personenkreis dem Wirksamkeit der Anstalt zugute kommt sind die Im Unterschied zu den Mitgliedern einer Körperschaft ihnen die Wirksamkeit der Organe der Organisation rechtselementar zugerechnet. Sie tragen mithin nicht aktiv Organisation sondern sind nur passiv von deren betroffen (Wolff-Bachof § 98 I c 1).
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