Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz im eigenständigen von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängigen der Arbeitsgerichtsbarkeit .
Der Spruchkörper des Arbeitsgerichts ist die Kammer . Sie entscheidet mit einem Berufs richter und zwei ehrenamtlichen Richtern von denen aus der Reihe der Arbeitnehmer und der aus dem Kreis der Arbeitgeber stammt.