Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Arbeitslosenhilfe ist in Deutschland eine staatliche Fürsorgeleistung aus Steuermitteln finanziert und von der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundes ausgezahlt wird.
Grundsätzlich ist der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zeitlich unbegrenzt er wird jedoch in genannten Bewilligungsabschnitten von einem Jahr gewährt. Das das nach je einem Jahr ein erneuter auf Fortzahlung der Arbeitslosenhilfe gestellt werden muss. jeder Antragstellung werden die Anspruchsvoraussetzungen erneut geprüft.
Der Leistungssatz beträgt allgemein 53 % oder 57% Leistungsentgeltes.
Den erhöhten Leistungssatz erhalten Arbeitslose wenn sie oder ihr Ehegatte/Lebenspartner ein im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz haben.
Arbeitslosenhilfe ist steuerfrei. Der Bezieher darf oder mehrere Nebenbeschäftigung(en) ausüben solange er bei Beschäftigungen insgesamt unter einer wöchentliche Arbeitszeit von bzw. bei Selbständigkeit unter 18 Stunden bleibt.
Es gibt einen monatlichen Freibetrag von - Euro. Wenn das Nebeneinkommen diesen Freibetrag wird der übersteigende Betrag von der Arbeitslosenhilfe
Auszahlungen erfolgen unbar und rückwirkend d.h. Ende des Monats; in Ausnahmefällen ist eine möglich.
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wird die Arbeitslosenhilfe ebenfalls um das einen Freibetrag überschreitende eines eventuellen Ehegatten/Partners gemindert.
In der derzeitigen (Herbst 2003 ) politischen Diskussion in Deutschland wird angestrebt Arbeitslosenhilfe mit der von den Gemeinden zu bezahlenden etwas niedrigeren Sozialhilfe unter der Bezeichnung Arbeitslosengeld 2 zusammenzufassen. Hierbei steht noch nicht fest das Arbeitslosengeld 2 von der Bundesagentur für Arbeit oder den Gemeinden ausgezahlt werden soll.