Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenFreitag, 25. Mai 2012 

Arbeitslosenversicherung


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Eine Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialversicherung mit dem Zweck erwerbslosen Personen während Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern.

Situation in Deutschland

Die Arbeitslosenversicherung gehört im sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik zu den Sozialversicherungen . Gemeinhin wird sie auch als Versicherungszweig Arbeitsförderung bezeichnet. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg . Aufsichtführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit .

Die Arbeitslosenversicherung speist sich zu jeweils Höhe aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Finanzierung der versicherungsfremden Aufgaben die der Bundesagentur sind zahlt der Bund gem. § 363 SGB III einen Bundeszuschuss.

Die Geburt der Arbeitslosenversicherung begann im 1927 mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Nur wenige Jahre später sollte die zuletzt legitimierte Regierung Müller über diese Regelung stürzen.

1969 wurde die Arbeitslosenversicherung in das Gesetz die Arbeitsförderung überführt. Seit dem 1. Januar 1998 wird die Arbeitslosenförderung im Sozialgesetzbuch (SGB) III geführt. Die Regelungsmaterie (der sind die Arbeitsbeschaffung die Arbeitslosenhilfe u.a. Der derzeitige Beitragssatz beträgt für wie Arbeiter 3 25 %. Beamte sind der Arbeitslosenversicherung (wegen deren Unkündbarkeit) freigestellt.

Weblinks




Bücher zum Thema Arbeitslosenversicherung

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Arbeitslosenversicherung.html">Arbeitslosenversicherung </a>