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Arbeitsschutz


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Technischer und sozialer Arbeitschutz wurde im 19. Jahrhundert in Preußen eingeführt da sich durch Kinderarbeit die "Qualität" der Rekruten dramatisch verschlechtert

Als Grundlage diente bis in die Jahre die Gewerbeordnung (GewO).

Durch die Umsetzung europäischer Verordnungen haben sich eigene Gesetzesstrukturen herausgebildet:

In Deutschland wird der Arbeitsschutz in dualen System durch Berufsgenossenschaften und die Bundesländer (Gewerbeaufsichtsamt Staatliches Amt für Arbeitsschutz und Amt für Arbeitsschutz Regierungspräsidien ) überwacht.




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