Die "Arnoldshainer Konferenz" war lediglich eine selbständiger Landeskirchen bzw. Kirchenleitungen. Sie hatte daher den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wie dies bei Landeskirchen sonst üblich
Die Arnoldshainer Konferenz hatte das Ziel in den wesentlichen Bereichen des kirchlichen Lebens Handelns zu fördern und die Einheit der zu stärken. Sie befasste sich mit Themen Kirchengemeinschaft Ordination Strukturfragen Verfassungsrecht Mitgliedschaftsrecht Dienst- und Arbeitsrecht und Fortbildung Ökumene etc.
Die Beschlüsse fasste die halbjährlich tagende in welche die einzelnen Kirchenleitungen je zwei entsandten.
Lediglich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg die Evangelische Landeskirche in Württemberg (diese hatte nur Gaststatus) traten der UEK zunächst nicht Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg befürchtet die könnte sich als zusätzliche Instanz zwischen die einerseits und der EKD als deren Dachverband andererseits schieben.