Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Atomgesetz (AtG) (Neubekanntmachung v. 31. Oktober 1976 der seit 1. August 1985 geltenden Fassung) in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Dezember in Kraft.
Die komplette Gesetzesbezeichnung lautet: Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren .
Es ist Grundlage für die Genehmigung Atomanlagen jeglicher Art.