Auflage Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Ausdruck Auflage bezeichnet - allgemein eine besondere Bedingung die jemand muss um die Erlaubnis für etwas Anderes erhalten siehe Auflage (Bedingung)
- im Jugendstrafrecht eine Sanktion siehe Auflage (Jugendstrafrecht) .
- im Erbrecht eine Anordnung in einer Verfügung siehe Auflage (Erbrecht) .
- im Buchwesen die Gesamtzahl der gleichzeitig Vervielfältigungsstücke siehe Auflage (Buchwesen).
- im Verwaltungsrecht eine belastende Nebenbestimmung in Verwaltungsakt siehe Auflage (Nebenbestimmung) .
- im Verlagswesen die Anzahl gedruckter Bücher Zeitschriften siehe Auflage (Verlag)
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