Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Aufwendung bezeichnet man im Zivilrecht eine freiwillige Aufopferung von Vermögenswerten einschließlich Eingehung von Verbindlichkeiten.
Aufwendungen im Interesse eines anderen können Ersatzpflicht im Rahmen eines Auftrags oder einer ohne Auftrag auslösen.