Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter einem Ausbildungsbetrieb versteht man in Deutschland einen Betrieb oder ein Unternehmen mit der Berechtigung in einem anerkannten auszubilden. Voraussetzung ist hier dass der Betrieb anerkannten Ausbilder beschäftigt. Die Ausbildungseignung der Betriebe wird den zuständigen Kammern überwacht. Die Ausbildung wird nach dem (BBiG) in Form der dualen Ausbildung ausgeführt und überwacht.
Aktuell: Für den Beginn von Berufsausbildungen dem 01.08.2003 bis 31.07.2008 sind potenzielle Ausbilder der Bundesregierung vom Nachweis der Ausbildereignung befreit.