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Auschwitz-Prozesse


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Bei den Auschwitz-Prozessen handelt es sich im engeren Sinn die sechs Strafprozesse gegen Mitglieder der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main in den Jahren 1963 - 1965 und 1977 - 1981 .

Im weiteren Sinn bezeichnet der Begriff im In- und Ausland geführten Prozesse gegen an den Auschwitz-Verbrechen beteiligte Lagerpersonal.

Vorbereitungen der Prozesse

Ermittelt wurde gegen mehr als 500 Es war nicht einfach die Auschwitz-Prozesse in zu konzentrieren. Die damalige Justiz und Staatsanwaltschaft lieber viele kleinere Einzelprozesse geführt. Erst der Generalstaatsanwalt Fritz Bauer - er war selbst Jude und in Haft - sowie der Präsident des Auschwitz-Komitees Herrmann Langbein erreichten 1959 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Anklagen Einzelpersonen in Frankfurt zusammen zu führen.

Der Prozess 1963/65

Der Prozess begann am 20. Dezember 1963 und endete am 19. August 1965 .

Die Stimmung beim Prozess und auch der deutschen Öffentlichkeit 1963 beschreibt die Tatsache einige Polizisten salutierten als die angeklagten SS-Offiziere Gerichtssaal verließen.

Gegen 20 Angeklagte wurde verhandelt (manche berichten von 22 Angeklagten):

  • Robert Mulka Adjutant (14 Jahre Zuchthaus)
  • Karl Höcker Adjutant (7 Jahre Zuchthaus)
  • Franz-Johann Hofmann Schutzhaftlagerführer (lebenslang)
  • Oswald Kaduk Rapportführer (lebenslang)
  • Stefan Baretzki Blockführer (lebenslang + 8 Jahre
  • Wilhelm Boger Lager-Gestapo (lebenslang + 15 Jahre
  • Hans Stark Lager-Gestapo (10 Jahre Zuchthaus)
  • Klaus Dylewski Lager-Gestapo (5 Jahre Zuchthaus)
  • Pery Broad Lager-Gestapo (4 Jahre Zuchthaus)
  • Bruno Schlange SS Oberscharführer (6 Jahre Zuchthaus)
  • Johann Schobert Politische Abteilung (Freispruch)
  • Dr. Franz Lucas SS Obersturmführer (3 Jahre 3 Monate Zuchthaus)
  • Dr. Victor Capesius Apotheker (9 Jahre Zuchthaus)
  • Dr. Willi Frank Leiter der SS-Zahnstation (7 Zuchthaus)
  • Dr. Willi Schatz SS-Zahnarzt (Freispruch)
  • Emil Hantl Sanitätsdienstgrad (3 + 6 Monate Zuchthaus)
  • Emil Bednarek "Funktionshäftling" (lebenslang)
  • Kurt Uhlenbroock SS-Standortarzt (Freispruch)
  • Josef Klehr Rapportführer (lebenslang + 15 Jahre
  • Herbert Scherpe SS Oberscharführer (4 Jahre + Monate Zuchthaus)

Rudolf Höss war vorher bereits in zum Tode verurteilt worden Richard Baer war der U-Haft gestorben.

Die Urteile lauteten 6 mal lebenslänglich Haftstrafen zwischen 3 und 14 Jahren wegen zum Mord und 3 mal Freispruch. Die "Befehlsnotstand" ließ manche Strafe milde ausfallen.




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