Ermittelt wurde gegen mehr als 500 Es war nicht einfach die Auschwitz-Prozesse in zu konzentrieren. Die damalige Justiz und Staatsanwaltschaft lieber viele kleinere Einzelprozesse geführt. Erst der Generalstaatsanwalt Fritz Bauer - er war selbst Jude und in Haft - sowie der Präsident des Auschwitz-Komitees Herrmann Langbein erreichten 1959 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Anklagen Einzelpersonen in Frankfurt zusammen zu führen.
Die Stimmung beim Prozess und auch der deutschen Öffentlichkeit 1963 beschreibt die Tatsache einige Polizisten salutierten als die angeklagten SS-Offiziere Gerichtssaal verließen.
Gegen 20 Angeklagte wurde verhandelt (manche berichten von 22 Angeklagten):
Wilhelm Boger Lager-Gestapo (lebenslang + 15 Jahre
Hans Stark Lager-Gestapo (10 Jahre Zuchthaus)
Klaus Dylewski Lager-Gestapo (5 Jahre Zuchthaus)
Pery Broad Lager-Gestapo (4 Jahre Zuchthaus)
Bruno Schlange SS Oberscharführer (6 Jahre Zuchthaus)
Johann Schobert Politische Abteilung (Freispruch)
Dr. Franz Lucas SS Obersturmführer (3 Jahre 3 Monate Zuchthaus)
Dr. Victor Capesius Apotheker (9 Jahre Zuchthaus)
Dr. Willi Frank Leiter der SS-Zahnstation (7 Zuchthaus)
Dr. Willi Schatz SS-Zahnarzt (Freispruch)
Emil Hantl Sanitätsdienstgrad (3 + 6 Monate Zuchthaus)
Emil Bednarek "Funktionshäftling" (lebenslang)
Kurt Uhlenbroock SS-Standortarzt (Freispruch)
Josef Klehr Rapportführer (lebenslang + 15 Jahre
Herbert Scherpe SS Oberscharführer (4 Jahre + Monate Zuchthaus)
Rudolf Höss war vorher bereits in zum Tode verurteilt worden Richard Baer war der U-Haft gestorben.
Die Urteile lauteten 6 mal lebenslänglich Haftstrafen zwischen 3 und 14 Jahren wegen zum Mord und 3 mal Freispruch. Die "Befehlsnotstand" ließ manche Strafe milde ausfallen.