Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Ausländer ist eine Person aus einem anderen (Ausland); Gegensatz: Inländer.
Im rechtlichen Sinne ist ein Ausländer Person die nicht über die Staatsangehörigkeit des Landes verfügt in dem sie aufhält. Auch Staatenlose sind Ausländer; hingegen ist eine Person einer doppelten Staatsangehörigkeit ein Inländer von zwei
Umgangssprachlich wird eine Person - unabhängig der Staatsangehörigkeit die gewechselt werden kann - Ausländer bezeichnet wenn sie fremder Abstammung ist. Erst mit zunehmender Assimilierung die über Generationen geht wird aus einem Ausländer Inländer (Beispiel: die deutschen Nachfahren des Anfang 20. Jh. ins Ruhrgebiet eingewanderten Polen an polnische Vorfahren nur noch Familiennamen erinnern).
Aufenthaltsrecht sowie sonstige Rechte und Pflichten Ausländern sind in der Ausländergesetzgebung (Ausländerrecht) geregelt. der Einbürgerung erhält ein Ausländer die vollen seines Gastlandes z.B. das Wahlrecht und wird damit von Rechts wegen
Ausländer die gegen die Gesetze ihres verstoßen können unter Umständen ausgewiesen werden.