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Autofrei


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Unter Autofrei versteht man umgangssprachlich das zeitlich oder räumlich begrenzte Nicht-Vorhandensein das Verbot des Betreibens bestimmter (meist privater) Kraftfahrzeuge beispielsweise in ökologisch oder touristisch empfindlichen Gebieten. Geregelt wird dies durch Gesetze oder örtliche behördliche Bestimmungen. Rechtlich ist gleichbedeutend mit dem Verkehrszeichen : Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge nach StVO . Ausnahmen sind für z.B.: Notarzt oder Polizei zugelassen.

Die Autofreiheit kann hierbei für einen Zeitraum eine bestimmte Strecke oder auch für Ortschaften gelten. Beispielsweise ist Zermatt generell autofrei und nur mit der Eisenbahn zu erreichen; ebenso ist die Ostsee-Insel Hiddensee nur mit der Fähre von Schapropde Stralsund aus zu erreichen.

Anlass können z.B. Straßenfeste Demonstrationen oder Veranstaltungen sein oder auch die regelmäßig wiederkehrende der Fahrbahn für nichtmotorisierte Fortbewegung etwa Inline-Skates .

In einigen Städten gibt es auch verschiedener Gruppierungen ganze Stadtviertel autofrei umzugestalten. Sie rechtfertigen dies mit der es solle einerseits im Interesse der zukünftigen realisiert werden und andererseits solle damit auch werden dass ein modernes Leben auch ohne Auto vor der Haustür möglich sei unter der Vorraussetzung eines ausgebautes Netzes des öffentlichen Verkehrs ( ÖPNV ) oder/und guter Möglichkeiten für den Fahrrad - und Fußgängerverkehr.

Siehe auch: Straßenverkehr Mobilität sanfter Tourismus Schadstoffemission Lärmemission

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