Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Autonomie (altgr. autonomía "sich selbst Gesetze gebend" "selbständig") bezeichnet je nach Fachbereich oder Zusammenhang "Selbständigkeit" "Unabhängigkeit" oder "Entscheidungsfreiheit".
Bestimmte Verwaltungseinheiten eines Staates haben gewisse in denen sie frei über ihre Belange dürfen. Beispiel: Das französische Département Alsace hat Teilautonomie im ansonsten zentralisierten Bildungswesen (Ausmaß und des Deutschunterrichts Ausmaß der Benutzung der deutschen im Unterricht).
Eine Verwaltungseinheit eines Staates z. B. Bundesstaat kann in bestimmten Kompetenzbereichen vollständig unabhängig seine eigenen Belange entscheiden. Beispiel: Die Kantone der Schweiz haben Entscheidungsfreiheit in allen die nicht ausdrücklich an die Eidgenossenschaft delegiert (Bildungswesen innere Sicherheit Sozialwesen Gesundheitswesen) und solange Entscheidungen nicht der Bundesverfassung widersprechen.