Als Autonome Regionen bzw. Gemeinschaften ( Comunidad Autónoma ) werden in Spanien territoriale Einheiten bezeichnet die im Rahmen verfassungsmäßigen Ordnung des Staates mit bestimmten legislativen exekutiven Befugnissen und einem von Region zu variierenden Maß an Unabhängigkeit ausgestattet sind.
Spanien gliedert sich insgesamt in 17 Autonome Regionen ( Comunidades Autónomas wörtliche Übersetzung Autonome Gemeinschaften ) und 2 Autonome Städte ( Ceuta und Melilla ). Die Autonomen Regionen sind ihrerseits in bis zu acht Provinzen (siehe auch: Liste der Provinzen Spaniens ) aufgeteilt.
Die Strukturierung Spaniens in Autonome Regionen auf der spanischen Verfassung von 1978 (Artikel 2). Im Verfassungstext sind überdies Kompetenzen der Autonomen Regionen in Abgrenzung zu ausschließlich vom Zentralstaat wahrzunehmenden Aufgaben definiert. Die der einzelnen Regionen wurden in den Jahren 1979 - 1983 verabschiedet.
Die Autonomen Regionen sind vergleichbar etwa den deutschen Bundesländern wenngleich die Kompetenzen der Regionen je nach Region unterschiedlich ausgeprägt sind die Begriffe "Unabhängigkeit" und "föderal" politisch nicht sind. Ausgehend vom Baskenland wird in Spanien dem Jahr 2002 allerdings verstärkt über Neuregelung Kompetenzverteilung zwischen den Autonomen Regionen und dem diskutiert. Einige Autonome Regionen fordern dabei ein höheres Maß an Unabhängigkeit vom Zentralstaat.
Die 17 Autonomen Regionen sind (deutsche Schreibweise in Klammern sofern