Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR) wurde eine Gebietskörperschaft der Sowjetunion bezeichnet. Nach Artikel 82 der Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken war eine autonome Republik Bestandteil einer (Sozialistische Sowjetrepublik).
Es gab zuletzt 21 ASSRs die namengebenden Nationalitäten eine gewisse Autonomie verschaffen sollten. In meisten Fällen stellte die Titularethnie jedoch nur Bevölkerungsminderheit dar.
Der Usbekischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörte nur die Karakalpakische ASSR an. Georgischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörteen die Abchasische ASSR und die ASSR an. Der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörte die ASSR Nachitschewan an.
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Autonome_Sozialistische_Sowjetrepublik.html">Autonome Sozialistische Sowjetrepublik </a>