Der Bundesfinanzhof ist Teil der Finanzgerichtsbarkeit deswegen für Steuer- und Zollsachen zuständig. Steuerstrafverfahren allerdings keinen Teil der Steuersachen sondern sind Strafverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet.
Der Bundesfinanzhof ist ausschließlich als Revisionsgericht tätig. Er entscheidet über Revisionen gegen die Urteile der Finanzgerichte .
Als Revisionsgericht kommt dem Bundesfinanzhof eine Verantwortung für die Fortbildung des Rechts und Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu.