Hat der Bundesgerichtshof Recht der europäischen anzuwenden so hat er eine noch ungeklärte vorab dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften ( EuGH ) vorzulegen.
Für die Entscheidungen in Strafverfahren über Ermittlungsanträge des Generalbundesanwalts (z.B. Hausdurchsuchungen Beschlagnahmen Haftbefehle) sind Ermittlungsrichter diese Richter sind aber auch Mitglieder der aufgeführten Senate. Ihre Entscheidungen können durch Beschwerde angefochten werden über welche ein Strafsenat Bundesgerichtshofs entscheidet.
Die Richter am Bundesgerichtshof tragen durch oben angeführten Aufgaben eine besondere Verantwortung. Durch Auswahl der Richter kann die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinflusst Deshalb wird die Auswahl der Richter von Richterwahlausschuss vorgenommen diesem gehören die Justizminister der Länder und 16 weitere vom Bundestag gewählte an. Die Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Bundesgerichtshof gibt durch seinen Präsidialausschuss eine Stellungnahme einem Bewerber ab diese Stellungnahme ist aber den Richterwahlausschuss nicht bindend.
Vor dem Bundesgerichtshof können in Zivilsachen besonders zugelassene Rechtsanwälte auftreten. Die Zulassung kann nicht ohne weiteres beantragt werden da die der zugelassenen Anwälte aus Gründen der "Erhaltung Funktionsfähigkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Zivilsachen" (BGH vom 4.3.2002 - AnwZ 1/01) gering gehalten
In Österreich entspricht dem deutschen BGH der Oberste OGH . Von März 1934 bis 1941 war in Österreich der Bundesgerichtshof oberstes und oberstes Verfassungsgericht. 1941 wurde er dem Reichsverwaltungsgericht angegliedert.