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Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung


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BITV steht für Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung . Diese Verordnung ist eine Ergänzung des (BGG). Die Regelungen des BITV gelten für Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von der Bundesverwaltung (§1).

Definition der Kriterien

Die Bestimmungen der BITV basieren ausdrücklich den Zugangsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Guidelines WCAG 1.0) des World Wide Web Consortium vom 5. Mai 1999 (Anlage zur vom 23. Juli 2002).

Dabei orientiert sich die BITV an Prioritätsstufen der WCAG. Alle Anforderungen der Prioritäten und 2 der WCAG sind von sämtlichen der betroffenen Webangebote zu erfüllen. Zentrale Navigations- Einstiegsangebote müssen zusätzlich die Anforderungen der Priorität erfüllen (§3BITV).

Fristen für die Umsetzung

Spätestens bis zum 31. Dezember 2005 sämtliche öffentlich zugänglichen Webauftritte des Bundes barrierefrei Angebote die sich speziell an Behinderte richten müssen die Anforderungen ab dem Dezember 2003 erfüllen. Neu erstellte bzw. grundlegend Angebote müssen die Anforderungen von Beginn an




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