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Historischer Kopfbahnhof: Görlitzer Bahnhof in Berlin 1928
Ein Bahnhof ist eine Verkehrs- und Betriebsanlage der Eisenbahn . Laut strenger Definition muss ein Bahnhof mindestens eine Weiche verfügen und Züge müssen enden kreuzen oder überholen dürfen. Somit ist Zugangsstelle ohne Weiche kein Bahnhof sondern ein Haltepunkt . Gibt es mehrere Bahnhöfe an einem von denen einer den anderen betrieblich übergeordnet oder das zumindest historisch einmal war wird in der Regel als Hauptbahnhof bezeichnet.
Umgangssprachlich versteht man unter einem Bahnhof der Regel eine Anlage an der Reisende Güter auf Züge oder von diesen herunter oder Züge neu zusammengestellt oder umgruppiert werden
Man unterscheidet nach Funktionen und Ausstattung Güterbahnhöfe Rangierbahnhöfe (z. B. Maschen bei Hamburg) oder besonderen Funktionen z. B. Hafenbahnhöfe (z.B. Weserbahnhof Bremen ) Fährbahnhöfe Grenzbahnhöfe (z. B. Frankfurt (Oder) ) oder Flughafenbahnhöfe (z. B. Berlin- Schönefeld ). Außer den Bahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen auch bei größeren Werksbahnen von Bergwerken und eigene Werks- oder Industriebahnhöfe (z. B. BASF in Ludwigshafen ).
In den Anfangsjahren der Eisenbahn wurden vorzugsweise an den großen deutschen Flüssen in Festungen eingebunden. Ein sehr anschauliches Beispiel für Art der Architektur ist der Bahnhof innerhalb Festung Minden an der Weser .