Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Bande ist nach deutschem Strafrecht eine Bezeichnung für mehrere zusammenwirkende Täter. Begriff umfasste nach Auffassung der Rechtsprechung bis Jahr 2001 mindestens zwei nach Vorlageentscheidung des Strafsenates zum Großen Senat in Strafsachen wieder drei Bandenmitglieder. Die überwiegende Literaturmeinung vertritt ebenfalls Standpunkt dass es sich dabei um mindestens Bandenmitglieder handeln müsste. Begründet wird dies damit erst bei drei Mitgliedern eine erhöhte Gefährlichkeit die sich unter anderem aus der Gruppendynamik Weiterhin sollen nicht Mittäter von den Bandendelikten werden die mit organisierter Kriminalität nichts zu haben. Relevant ist der Begriff zum Beispiel Tatbestand des Bandendiebstahls.
Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist es nicht mehr notwendig dass Bandenmitglieder gemeinsam den Diebstahl begehen. Es reicht aus wenn die Bandenmitglieder in beliebiger Form zusammenwirken (Beispiel: einer entwendet die Sache der steht Schmiere).