Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Bannmeile bezeichnet man allgemein eine in der Tätigkeiten verboten sind die den befindlichen Personen schaden könnten. Manchmal bezeichnet man auch als Verbotszone. Dabei kann es sich um Handelsverbote handeln.
Gesetzlich ist in der Politik ist eine Bannmeile eine garantierte Schutz zone um bestimmte Gebäude von öffentlicher Bedeutung.
Durch die Bannmeile sollen die Geschützten die Lage versetzt werden ihrer Aufgabe ohne umittelbaren Druck der Straße nachgehen zu können. dieses Raumes ist keine Demonstration erlaubt was auch durch Polizeigewalt durchgesetzt werden kann.
Demonstrationen sind hingegen zulässig wenn durch keine Störung zu erwarten ist. In Deutschland dies in der Regel an sitzungsfreien Tagen (§ 5 BefBezG).
Zur Zeit der Wahl gibt es Umkreis von Wahllokalen auch eine Art Bannmeile eine Agitation der Parteien verboten ist. In ist der Umfang nicht gesetzlich bestimmt sondern durch lokale Verordnungen auf einen Bereich von 10 bis 50 Meter festgelegt. In Österreich ist sie durch weiße Markierungen auf Straßen gekennzeichnet.
Die Bannmeile war ursprünglich ein definiertes rund um eine Stadt in dem keine Händler ihre Ware zum Schutz des eigenen feilbieten durften. An großen Markttagen wurde diese aufgehoben.