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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 23. Mai 2013 

Barrierefreies Internet


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Barrierefreies Internet bezeichnet Internet-Angebote insbesondere Webseiten die von Menschen ohne Probleme genutzt werden können.

Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig im Internet . Doch die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen hier kaum berücksichtigt. Es ist zu wenig dass sich blinde und sehbehinderte Nutzer Webseiten per Software vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben lassen. Bei der Gestaltung von (→ Webdesign ) wird die Farbgebung zumeist gewählt ohne auf Menschen mit Rot/Grün-Sehschwäche Rücksicht zu nehmen; Schaltflächen und Navigations-Elemente für Menschen mit motorischen Schwächen kaum zu erreichen und Sehbehinderte bei einer Navigation aus Bildern oder gar Java oder Flash -Elementen bestehend benachteiligt. Sie alle benötigen aber die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden.

Inhaltsverzeichnis

Europäische Union

In der EU gibt es 37 Millionen Menschen mit Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung stetig zu; derzeit sind ca. 20 Prozent Bevölkerung über 60 Jahre alt. Die e-Europe-Initiative 1999) zur Informationsgesellschaft benennt als eines von zehn Zielen Teilhabe aller ungeachtet von Alter und Behinderung. Aktionsplan zu e-Europe benennt hierfür u.a. die Einführung der Richtlinien der Web Accessibility Initiative WAI ) ( WAI englisch) bis 2002 in der öffentlichen und Design-for-All-Standards bis 2003. In Bezug auf erste Vorhaben hat die Bundesregierung bereits gehandelt:

Deutschland

In Deutschland gelten acht Millionen Menschen behindert. Vier von fünf Menschen mit Behinderungen inzwischen das World Wide Web . Bereits im Juni 1996 wurde der 3 des Grundgesetzes geändert:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Zum 1. Mai 2002 ist das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter und zur Änderung anderer Gesetze" (Behindertengleichstellungsgesetz - vom 27. April 2002 in Kraft getreten. des Bundesgesetzes ist es

" die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen am Leben in der Gesellschaft zu und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen? 1 Gesetzesziel).

In diesem Gesetz hat der Bund zur Herstellung von Barrierefreiheit für seine Verwaltung die auch die Informationstechnik betreffen. Dabei verpflichtet die Bundesverwaltung u. a. ihre Internet- und Intranet -Angebote grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

Eine entsprechende Rechtsverordnung (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung BITV ) von Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit Sozialordnung regelt die Maßgaben hierfür. Die Anlage der Rechtsverordnung enthält keine Vorgaben zur grundlegenden (Server Router Protokolle) sondern listet Anforderungen auf sich an den Richtlinien der WAI orientieren. Bund führt zwei Prioritäts-Stufen mit insgesamt 28 und über 60 zu erfüllende Bedingungen auf. die Anpassung bestehender Angebote ist eine Übergangsfrist zum 31. Dezember 2005 vorgesehen; neue Angebote die Regelungen sofort zu berücksichtigen.

Im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik AbI haben sich Behindertenverbände Forschungseinrichtungen und andere um die Umsetzung der Barrierefreieheit im Internet fördern. AbI bietet auf dem Informationsportal WOB11 Informationen zum Thema barrierefreies Internet.

Die Aktion Mensch und die Stiftung Chancen haben am 3. Dezember 2003 in Berlin die besten deutschsprachigen barrierefreien mit dem BIENE-Award ausgezeichnet.

Beispiel USA

Nach vorsichtigen Schätzungen gelten 39 1 US-Amerikaner (15 Prozent der Bevölkerung) als behindert. USA sind bezüglich der Einführung der Barrierefreiheit der öffentlichen Verwaltung auf Bundes- und Einzelstaats-Ebene Bereits 1990 wurde mit dem Americans with Disabilities (ADA) ein Behindertengleichstellungsgesetz erlassen dessen Umsetzung vom überwacht wird. Der 1998 erweiterte Abschnitt 508 des Rehabilitation Act bindet alle Bundesbehörden bezüglich ihrer Informations-Angebote. hier durch eine unabhängige Bundeseinrichtung erarbeiteten Regelwerke sogar in die Beschaffungsvorgaben aufgenommen und müssen allen Firmen erfüllt werden die an die Waren oder Dienstleistungen verkaufen.

Die meisten Einzelstaaten bieten ihre Internet-Angebote auch in einer "nur Text"-Version an oder wie beispielsweise Delaware bereits vollständig alle Priorität-1-Anforderungen WAI. Die eGovernment -Leitstelle von Delaware ist u.a. damit befasst Umsetzung der WAI-Richtlinien bei allen Verwaltungs-Angeboten des zu befördern. Auch im kommunalen Bereich gibt Beispiele. So erfüllt der Internet-Auftritt der Stadt (Florida) ebenfalls die WAI-Vorgaben der Priorität 1.

Weblinks




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