Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Kanton Basel-Landschaft auch Baselland oder Baselbiet genannt ist ein Kanton im Norden der Schweiz.
Der Kanton befindet sich im Nordwesten Schweiz. Mit wenigen Ausnahmen umfasst er sämtliche des Laufentals entlang der Birs sowie die entlang der Ergolz. Die Form des Kantons ganz unregelmässig entsprechend vielseitig gestaltet sich die die mehrere Agglomerationen zerschneidet. Flächenmässig gehört er zu den kleineren der Schweiz belegt Platz 19 von 26. seiner dichten Besiedlung liegt er im Einwohnerrang Platz 10. Basel-Landschaft grenzt im Osten und Nordosten den Kanton Aargau sowie an den Rhein der die Landesgrenze zu Deutschland bildet. weiteren grenzt im Norden der Kanton Basel-Stadt an. Im weiteren Verlauf folgt dann Nordwesten die Landesgrenze zu Frankreich.
Im Süden grenzt er an das des Kantons Solothurn von dem einige Exklaven westlich an Kanton Basel-Landschaft grenzen. Im äussersten Südwesten verläuft Grenze zum Kanton Jura
Traditionelle Konfession des oberen Baselbiets das Untertanengebiet der Stadt Basel war ist die traditionelle Konfession des unteren Kantonsteils und des die einst zum Fürstbistum Basel gehörten ist katholische. Infolge der modernen Migration und der sind diese Grenzen heute besonders in der der Stadt Basel stark verwischt. So weisen manche Gemeinden des unteren Kantonsteils eine reformierte auf umgekehrt hat die Umgebung von Liestal eine starke katholische Minderheit.
Das Parlament des Kantons Basel-Landschaft wird Landrat genannt und umfasst 90 Volksverteter (Landräte) . Wahlen zum Landrat finden alle vier gemäss Verhältniswahlrecht (Proporz) statt. Er kann nicht aufgelöst werden. Das Volk ist überdies direkt an Gesetzgebung beteiligt: 1500 Wahlberechtigte können den Erlass Änderung oder die Aufhebung eines Gesetzes oder Verfassung beantragen welcher Vorschlag zwingend der Volksabstimmung werden muss. Gesetzeserlasse die der Landrat mit als fünf Vierteln seiner Mitglieder erlässt unterstehen zwingend der Volksabstimmung; bezüglich deutlicher angenommener Erlasse 1500 Wahlberechtigte die Volksabstimmung verlangen. Seit den Wahlen vom 30. März sieht die Mandatsverteilung folgendermassen aus:
Als Halbkanton entsendet Basel-Landschaft einen Vertreter den Ständerat und sieben Abgeordnete in den Nationalrat beiden Parlamentskammern auf Bundesebene.
Die Regierung des Kantons trägt den Regierungsrat . Sie umfasst fünf Mitglieder (Regierungsräte) die gemäss Mehrheitswahlrecht (Majorz) direkt vom fest auf vier Jahre gewählt werden. Vorsitz der Regierungspräsident der alljährlich vom Landrat aus den des Regierungsrates gewählt wird. Derzeit gehören zwei Regierungsräte der FDP und jeweils einer der SP der CVP der SVP.
Höchstes kantonales Gericht ist das Kantonsgericht 2001 aus dem bisherigen Obergericht Verfassungsgericht Verwaltungsgericht und Enteignungsgericht gebildet wurde. Auf regionaler Ebene es die Bezirksgerichte auf kommunaler Ebene die
Autonome Selbstverwaltungseinheiten auf lokaler Ebene sind Gemeinden deren Bestand nur mit Zustimmung der Körperschaften und des Landrates geändert werden kann. ist die Einwohnergemeinde; daneben existieren noch eine von Bürgergemeinden die das Bürgerrecht verleihen und kulturellen Bereich aktiv sind. Wo keine Bürgergemeinde existiert wird das Bürgerrecht von der Einwohnergemeinde Die evangelisch-reformierten römisch-katholischen und christkatholischen Kirchgemeinden von den jeweiligen Landeskirchen errichtet. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der und als solche ohne innere Autonomie.
Das Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft sich zusammen aus dem linksrheinischen ehem. Untertanengebiet Stadt Basel den 1798/1803 an die Stadt gelangten Teile des vormaligen Fürstbistums Basel sowie dem 1994 nach einer Volksabstimmung Kanton Bern an Basel-Landschaft abgetretenen Laufental das seinerseits ehemals Teil des Fürstbistums war und vom Wiener Kongress im Jahre 1815 Bern zugeteilt worden war. Somit ist der Teil des heutigen Kantons ursprünglich Teil des Standes Basel der im Jahre 1501 der Eidgenossenschaft beitrat.
Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die der noch aristokratisch regierten Stadt Basel konstituierten als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich liberale repräsentative Verfassung. Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt. (Halbkantone sind diejenigen selbständigen Kantone die aufgrund von internen Kantonstrennungen im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum aber Teil eines Vollkantons geblieben sind.)
Infolge innerer Spannungen gab sich der im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850 Durchbruch der demokratischen 1863 Ausbau der Demokratie Grundlage für Förderung Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. heutige sechste Verfassung von 1984 brachte eine Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen formale Neufassung der im Laufe von fast Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung 1892. Versuche zu einer Wiedervereinigung wurden öfter scheiterten aber letztmals im Jahre 1969 am "Nein" der Stimmberechtigten in Baselland.