Neben der Abschaffung der Erbuntertänigkeit und der Leibeigenschaft zählten dazu auch die Ablösung des Zehnt wofür den Grundherren hohe Entschädigungszahlungen zustanden. es in der Regel keine Stützungskredite von Seite für die Bauern gab blieben viele noch lange Zeit ihrem Grundherren verpflichtet oder über eine lange Zeit durch hohe Schulden
In den übrigen deutschen Staaten westlich Elbe die unter direktem oder indirektem französischen standen fanden ebenfalls Reformen statt die nur finanzielle Entschädigung eine Befreiung von feudalen Lasten Teilweise wurden diese Reformen nach dem Ende französischen Herrschaft wieder zurück genommen. Eine zweite setzte nach 1830 ( Julirevolution ) ein. Sie führte zu so genannten die genau die Entschädigungsleistungen der Bauern an Feudalherren regelten. In den südwestdeutschen Staaten verhinderten Standesherren eine vollständige Umsetzung dieser Reformen so dort erst die Revolution von 1848 zu Durchbruch bei der Aufhebung bäuerlicher Abhängigkeit führte.
Seit den späten 1830er Jahren ermöglichten den Bauern eine finanziell günstige Ablösung die immer noch auf Jahrzehnte höchst belastend blieb.
Der Begriff Bauernbefreiung wurde erst 1887 von Friedrich Knapp ("Die Bauernbefreiung in älteren Teilen Preußens und der Ursprung der als liberale Kritik an der Politik der Regierung geprägt.