Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Bauherr ist der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche bei der Durchführung von Bauvorhaben.
Als Bauherr gilt wer im eigenen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. kann sowohl eine natürliche Person als auch juristische Person sein.
Der Bauherr hat zur Vorbereitung Überwachung Ausführung eines genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser und einen Unternehmer zu bestellen dies Abhängigkeit der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Dem Bauherren auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Vorlagen und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde; er diese Aufgaben dem Entwurfsverfasser übertragen.
Sind die vom Bauherrn bestellten Personen ihre Aufgaben nach Sachkunde und Erfahrung nicht so kann die Bauaufsichtsbehörde vor und während Bauausführung verlangen dass ungeeignete Beauftragte durch geeignete oder geeignete Sachverständige herangezogen werden. Die Bauaufsichtsbehörde die Bauarbeiten einstellen lassen bis geeignete Beauftragte Sachverständige bestellt sind.
Wechselt der Bauherr so hat der Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bauherren sind für die Sicherheit und Verkehrssicherheit auf ihrer Baustelle zuständig trägt auch Verantwortung wenn Dritte für die und Betreuung des Bauvorhabens beauftragt wurden ( Architekt Bauleiter Bauunternehmen etc..)