Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie gegliedert in vorbereitende Bauleitplanung (Aufstellung des Flächennutzungsplans ) und verbindliche Bauleitplanung (Aufstellung des Bebauungsplans ).
In Deutschland stellt § 1 des Baugesetzbuches hohe Anforderungen an die Bauleitplanung. Nach dort festgelegten Grundsätzen sollen Bauleitpläne dazu beitragen menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen zu schützen und zu entwickeln. In § Abs. 5 Nr. 7 ist weiterhin festgelegt bei der Aufstellung der Bauleitpläne "die Belange Umweltschutzes des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere Naturhaushaltes des Wassers der Luft und des einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima" zu sind. Die Bauleitplanung kann daher nicht auf Landschaftsplanung verzichten.