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Baumschutzsatzung


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Die Baumschutzsatzung kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden um für privaten Grundstückseigentümern Voraussetzungen festzuschreiben unter denen sie Bäume auf Grundstück fällen dürfen. Damit soll vor allem für das Stadtbild und Stadtklima wichtige ausgewachsene geschützt werden.

Grundlage auf Bundesebene ist § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der den Rahmen für "geschützte bestimmt. Dieser Rahmen kann durch Landesgesetze näher werden zum Beispiel in Rheinland-Pfalz durch § 20 Landespflegegesetz (LPflG). Die und Gemeinden können dies wiederum nach einer über den Schutz von Bäumen und Grünbeständen In Nordrhein-Westfalen sind die rechtlichen Grundlagen das § Landschaftsgesetz NW und die § 7 Gemeindeordnung

Der Anteil der Kommunen mit Baumschutzsatzung rückläufig. In der Regel sind es die Vermietern und Grundbesitzern nahestehende Parteien die sich der Abschaffung auf das gestiegene Umweltbewußtsein der berufen die eine Baumschutzsatzung unnötig mache.

Darüber hinaus wird aber auch selten Antrag auf Fällen eines Baumes aufgrund der abgelehnt in der Regel greift immer das ("Verkehrssicherheit").

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